Balken

Betriebliche Altersversorgung


situationsabhängig 


Viele Bürger wissen, dass sie mit der gesetzlichen Rentenversicherung allein längst nicht mehr den erreichten Lebensstandard im Ruhestand halten können.
Schon bald wird die gesetzliche Rente nur noch 50 % bis 60 % des letzten Einkommens leisten können, in vielen Fällen sind die Rentenzahlungen auch heute schon deutlich geringer.

Damit steigt die Notwendigkeit der ergänzenden Formen der persönlichen Altersversorgung. Insbesondere der betrieblichen Altersversorgung kommt hier eine zentrale Bedeutung zu. Diese spezielle – staatlich geförderte - Altersvorsorge kann mit Sicherheit, Steuer- und Sozialversicherungsersparnis sowie guter Verzinsung die zu erwartende späteren Versorgungslücke mit ausfüllen.

Die betriebliche Altersvorsorge war bisher eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Seit 2002 besteht aber für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung für die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer können deshalb verlangen, dass ihr Arbeitgeber ihnen eine  betriebliche Altersvorsorge anbietet. Dabei wird ein von ihnen bestimmter Teil des Bruttoeinkommens steuerfrei für die Investition in ihre Altersvorsorge umgewandelt. Der Arbeitgeber ist zwar nicht verpflichtet Beiträge zu leisten, muss aber die Abwicklung der Entgeltumwandlung unterstützen.

TIP: Wenn Sie Kinder haben, die bereits Einkommen beziehen?
Mit Hilfe der betrieblichen Altersversorgung kann die Einkommensgrenze für die Kindergeldberechtigung in vielen Fällen wieder hergestellt werden. Das bedeutet: Es besteht weiterhin Kindergeldanspruch!


Wir informieren Sie gerne welche Vorteile Ihnen die Investition in die betriebliche Altersvorsorge bietet.  

 

 

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