Balken

Privathaftpflichtversicherung


Priorität: sehr wichtig


 
Für Schäden, die Sie dritten Personen oder dem Eigentum Anderer schuldhaft zufügen, haften Sie als Verursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe mit Ihrem derzeitigen und zukünftigem Vermögen.

Höhere Schäden können Ihr gesamtes Vermögen oder Ihre Einkünfte weit übersteigen. In einem solchen Fall könnte Ihr gesamtes Einkommen bis zu 30 Jahre lang bis zur Pfändungsgrenze herangezogen werden. Die finanziellen Folgen wären existenziell.

Die Privat-Haftpflichtversicherung ist unbedingt notwendig.
Sie und Ihre Familienmitglieder sind damit  gegen die existenziellen Folgen einer kleinen Unachtsamkeit zu einem sehr geringen Beitrag abgesichert.  Sogar Katzen und Kleintiere können hier meist kostenfrei mitversichert werden.
Zusätzlich wehrt die Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.

Wir bieten Ihnen Vertragsformen mit umfangreichem Versicherungsschutz zu ausgesprochen günstigen Beiträgen.  

 

 

SCHLIESSEN

Ihr Internet-Browser ist veraltet.

Um die bestm�gliche Darstellung unserer Webseite zu erhalten, installieren Sie bitte die neueste Version des Internetexplorers.

Oder Sie nutzen Browser wie FireFox, Opera oder Safari, die moderne Internetseiten fehlerfrei darstellen k�nnen.