Balken

Lebens- und Rentenversicherung


Priorität: wichtig 


Private Lebens- und Rentenversicherungen sind heute  flexibel und sie können u.a. eingesetzt werden zur

  • Hinterbliebenenversorgung im Todesfall
  • Tilgung von Krediten
  • Geldanlage
  • Verbesserung der Rente
  • betrieblichen Altersvorsorge

Eine kapitalbildende Lebensversicherung wird häufig als Versicherung gegen den Todesfall des Versicherten und die Absicherung der Hinterbliebenen verwendet. Gleichzeitig bildet sie Vermögen, das grundsätzlich bei Ablauf des Vertrages an dessen Inhaber ausgezahlt wird.
Bei einer Risikolebensversicherung, wird die Versicherungssumme nur im Todesfall des Versicherten ausgezahlt. Zum Vertragsablauf werden grundsätzlich keine Leistungen fällig. Deshalb ist der Beitrag sehr gering bei gleichzeitig hoher Absicherung. Sie sollte insbesondere dann eingesetzt werden, wenn die Angehörigen des Versicherten über kein eigenes Einkommen oder kein ausreichendes Vermögen verfügen.
Neuerdings gibt es auch Risikorentenversicherungen. Hier wird im Todesfall des Versicherten eine Rente für einen bestimmten Zeitraum oder sogar lebenslang an den bezugsberechtigten Angehörigen geleistet.

Die "klassische" Renten- oder Lebensversicherung eignet sich insbesondere für konservative Anleger. Sie ist beinhaltet eine festverzinsliche Anlage, so dass eine bestimmte Auszahlungssumme garantiert wird. Viele Versicherer leisten zusätzlich Überschussbeteiligungen.

Die fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung kann als Kombination von Absicherung für die Hinterbliebenen im Todesfall sowie Sparen in Investmentfonds gestaltet werden. Die Ablaufleistung hängt dabei von der Wertentwicklung der eingebundenen Fonds ab: Es besteht neben der Chance höhere Erträge zu realisieren natürlich auch ein Risiko bei negativer Wertentwicklung der Fonds.
Dieses Risiko kann mit modernen Tarifen allerdings durch so genannte Garantiemodule verringert werden.
Die vereinbarte Versicherungsleistung im Falle des Todes der versicherten Person ist auch hier garantiert.

Einzahlungen in Renten- und Lebensversicherungen können regelmäßig oder als Einmalbetrag vorgenommen werden.
Die Auszahlung der Versicherungssumme bei Fälligkeit kann bei Rentenversicherungen als regelmäßige Rentenzahlung oder als einmalige Kapitalzahlung erfolgen.
Dieses Wahlrecht besteht auch bei vielen Lebensversicherungen. Die Rentenzahlung kann entweder bis zum Lebensende oder für eine bestimmte Zeitdauer vereinbart werden. Die Lebensversicherungen kann so gestaltet werden, dass sie zusätzlich hohe Steuervorteile gegenüber anderen Anlageformen bietet.

Wir berücksichtigen in unserer Beratung Ihren Absicherungsbedarf und Ihr bevorzugtes Anlageverhalten sowie Ihre individuellen Anlageziele.
Dadurch finden wir die passende Lebens- oder Rentenversicherung für Sie.  

 

 

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