Balken

Privathaftpflichtversicherung 

Situationsabhängig


TIPP: Während Ihrer ersten Ausbildung sind Sie in den meisten Fällen in einer eventuell bestehenden Privathaftpflichtversicherung Ihrer Eltern kostenfrei mit versichert.
Voraussetzung ist der unmittelbare Anschluss Ihrer Ausbildung an die Schulausbildung oder einen Wehr- bzw. Zivildienst. Eine Prüfung ob die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind, ist hier dringend erforderlich.
Für Schäden, die Sie dritten Personen oder dem Eigentum Anderer schuldhaft zufügen, haften Sie als Verursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe mit Ihrem derzeitigen und zukünftigem Vermögen.

Höhere Schäden können Ihr gesamtes Vermögen oder Ihre Einkünfte weit übersteigen. In einem solchen Fall könnte Ihr gesamtes Einkommen bis zu 30 Jahre lang bis zur Pfändungsgrenze herangezogen werden. Die finanziellen Folgen wären existenziell.

Die Privat-Haftpflichtversicherung ist unbedingt notwendig. Sie sind damit gegen die existenziellen Folgen einer kleinen Unachtsamkeit zu einem sehr geringen Beitrag abgesichert. Sogar Katzen und Kleintiere können hier meist kostenfrei mitversichert werden.

Wir bieten Ihnen Vertragsformen mit umfangreichem Versicherungsschutz zu ausgesprochen günstigen Beiträgen. 

 

 

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